Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand

1.1
FiveTeams (nachfolgend „Anbieter" genannt) und der unterzeichnende Vertragspartner („Kunde") kommen darin überein, die sich in dem geschlossenen Vertrag gegenseitig versprochenen Leistungen auf der Basis dieser Geschäftsbedingungen sowie unserer Preisliste (unter der Domain www.fiveteams.com) zu erfüllen. Unsere Geschäftsbedingungen und unsere Preisliste gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2
Unsere Vertragsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sie gelten jedoch nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.


§ 2 Beginn und Laufzeit des Nutzungsverhältnisses

2.1
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden tritt mit Unterzeichnung dieses Vertrags in Kraft bzw. wird mit Anklicken des Feldes „Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen” auf der Website www.app.fiveteams.com durch den Anbieter wirksam und hat je nach vorheriger Auswahl durch den Anbieter eine Laufzeit von entweder (i) einem (1) Monat bzw. zwölf (12) Monaten (Abonnement-Modell) oder (ii) unbegrenzter Zeit (Provisionsmodell) insofern nicht abweichend vereinbart. Wird das Vertragsverhältnis von einer Partei nicht (i) zehn (10) Werktage bzw. einen (1) Monat vor dem Ende seiner Laufzeit in Textform (E-Mail) gekündigt, so verlängert sich dieses abhängig von der Länge der vorherigen Laufzeit automatisch um einen (1) weiteren Monat bzw. zwölf (12) weitere Monate. Wird das Vertragsverhältnis von einer Partei (ii) nicht in Textform (E-Mail) gekündigt, so gilt der Vertrag unbegrenzt. Eine vorzeitige Kündigung (i) durch den Kunden oder durch den Anbieter ist ausgeschlossen, sofern nachstehend nicht anders angegeben.

2.2
Vereinbarte Leistungselemente können nur innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit abgerufen werden. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit erlischt das Recht des Kunden auf Abruf, von vor Ablauf der Vertragslaufzeit noch nicht geltend gemachten, Leistungsansprüchen.


§ 3 Leistungsbeschreibung

3.1
Der Vertrag verpflichtet den Anbieter zur Erbringung der unter www.fiveteams.com aufgeführten Leistungen. Hierbei veröffentlicht der Anbieter im Namen des Kunden Suchkampagnen auf der FiveTeams-Plattform, um den Kunden mit Talenten zu verbinden. Nach Übermittlung aller erforderlichen Informationen (Eintrag in entsprechende Online-Formulare) erfolgt die Veröffentlichung bei eigenständiger Nutzung des Kunden der FiveTeams-Plattform („Self Service“) bis zu 24h nach Abschluss der erforderlichen Erstellungsarbeiten. Bei Nutzungsüberlassung an den Anbieter („Managed Service“) bis zu 72h nach Abschluss der erforderlichen Erstellungsarbeiten. Die Suchkampagnen werden bis maximal zur Beendigung der Vertragslaufzeit geschaltet, können innerhalb dieser jedoch vom Kunden vorzeitig gelöscht werden.

3.2
Der Vertrag berechtigt den Anbieter dazu, die Kundendaten für Trendanalysen und Übersichten zu nutzen. Die jeweiligen Ergebnisse werden jedoch anonym veröffentlicht.

3.3
Konkurrenzausschluss wird nicht gewährt.


§ 4 Vergütung

4.1
Die Vergütung der von dem Anbieter zu erbringenden Leistungen bestimmt sich nach der von dem Anbieter unter www.fiveteams.com veröffentlichten Preisliste. Maßgebend ist diejenige Preisliste, die zum Zeitpunkt der Erstellung des dem Kunden des Anbieters unterbreiteten Vertragsangebots unter www.fiveteams.com/price veröffentlicht gewesen ist. Wenn der Kunde die monatliche bzw. jährliche Abrechnung gewählt hat, wird die Monatsgebühr/ Jahresgebühr für jeden Monat/ jedes Jahr jeweils zu Monatsbeginn/ Jahreslaufzeitbeginn durch den Anbieter in Rechnung gestellt. Die entsprechende Rechnung ist im Provisionsmodell sofort nach Beginn des Arbeitsverhältnisses des eingestellten Kandidaten per Banküberweisung oder SEPA-Lastschriftmandat zu bezahlen.

4.2
Zum Zeitpunkt des vorliegenden Vertrages beträgt die Vergütung dem im Vertrag individuell festgelegten Wert & Modell. Der Anbieter hat dem Kunden für den vereinbarten Abrechnungszeitraum eine Rechnung zu stellen, die an diesen per E-Mail zu senden ist. Alle Kosten sind vom Kunden innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der Rechnung vollständig zu begleichen.

4.3
Wenn im Rahmen des Provisionsmodells - insofern zutreffend - ein Kandidat, der durch die Nutzung von FiveTeams identifiziert wurde, innerhalb von zwölf (12) Monaten nach seinem letzten Austausch mit dem Kunden auf der Website des Anbieters einen Arbeitsvertrag, eine Praktikumsvereinbarung, eine Dienstleistungs- oder Subunternehmervereinbarung oder eine Vereinbarung sonstiger Art abschließt, hat der Kunde die Kosten für den Service des Anbieters zu tragen.


§ 5 Grundlagen der Zusammenarbeit

5.1
Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind unübertragbar und nicht abtretbar. Eine Vertragsübernahme durch Dritte bedarf der Zustimmung des Anbieters.

5.2
Soweit der Anbieter im Zusammenhang mit der Bestellung des Kunden dessen E-Mail-Adresse erhalten hat, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden auch nach Ablauf des Vertrages Informationen, Fragebögen und weitere kommerzielle Kommunikation zu der bestellten und zu ähnlichen Leistungen des Anbieters per Email zu übermitteln. Der Kunde kann dem jederzeit formlos und kostenfrei per Email gegenüber dem Anbieter mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

5.3
Der Anbieter übernimmt für angeliefertes Datenmaterial, Anzeigentexte oder diesbezügliche Speichermedien keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese aufzubewahren oder an den Kunden zurückzugeben.

5.4
Der Partner hat den Kunden unverzüglich darüber zu informieren, wenn eine Stelle nicht mehr verfügbar ist.

5.5
Für die Dauer des Vertragsverhältnisses gewährt der Kunde dem Anbieter das Recht, den Namen und das Logo des Kunden zu verwenden, um diesen als Referenzkunden zu benennen (z. B. auf der Website des Kunden und in Print- und/oder Online-Werbematerialien des Kunden).

5.6
Kunden, die das Provisionsmodell des Anbieters nutzen, akzeptieren, für den Fall, dass sie einen Arbeitsvertrag, eine Dienstleistungs- oder Subunternehmervereinbarung oder eine Vereinbarung sonstiger Art abschließen, die die Erfüllung einer Aufgabe gegen Entgelt, auf unbestimmte oder feste Zeit mit einem über FiveTeams identifizierten Kandidaten regeln soll, folgendes: 1) FiveTeams unverzüglich und ohne Verzögerung über das Datum der Unterzeichnung der Vereinbarung zu informieren (und FiveTeams über jede Änderung zu informieren), 2) FiveTeams eine Kopie des Vertrages oder eines Beschäftigungsnachweises (Brief, E-Mail) zur Verfügung zu stellen in dem oder eine Bestätigung zwischen dem Kandidaten und dem Unternehmen zu erstellen in der, die wichtigsten Bedingungen des abgeschlossenen Vertrages (Vergütung / Honorare, Dauer, etc.) angegeben sind.
Wird gegen diese Bestimmungen verstoßen, muss der Kunde an FiveTeams einen Pauschalbetrag in Höhe von fünfzigtausend Euro (50.000 €) ohne Steuern als Strafe zahlen, ungeachtet aller anderen Maßnahmen, die FiveTeams gegen den Kunden ergreifen kann, sowie aller Schadensersatz- und sonstigen Entschädigungsleistungen, die gemäß den AGB fällig sind.

5.7
Wenn ein Kunde im Provisionsmodell nachweisen kann, dass er in den drei Monaten vor dem Datum, an dem der Kunde von dem Profil des betreffenden Kandidaten über FiveTeams Kenntnis erlangt hat, mit dem Kandidaten einen aktiven Prozess (wie nachstehend definiert und unter Ausschluss anderer Definitionen oder Umstände) begonnen hat, wird der Kunde von der Zahlung der Kosten des Anbieters befreit.
Ein aktiver Prozess besteht aus dem Nachweis des Sachverhalts durch den Kunden:
1) dass er den Kandidaten in den drei Monaten vor dem Datum, an dem der Kunde von dem Profil des betreffenden Kandidaten durch FiveTeams Kenntnis erlangt hat (oder von ihm angefragt wurde), angeworben bzw. umworben hat;
2) dass der Kandidat positiv auf die Anfrage des Kunden reagiert hat (oder dass der Kunde positiv auf die Bewerbung des Kandidaten reagiert hat);
3) und dass zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde von dem Profil des betreffenden Kandidaten durch FiveTeams Kenntnis erlangte, noch eine Verhandlung zwischen dem Kandidaten und dem Unternehmen im Gange war.
Wenn eine dieser Bedingungen (1, 2, 3) fehlt oder nicht in den drei Monaten vor dem Datum eingetreten ist, an dem der Kunde von dem Profil des betreffenden Kandidaten durch FiveTeams Kenntnis erlangt hat, sind die Kosten gemäß den in diesen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen zu zahlen. Der Kunde erkennt hiermit an, dass in jedem anderen Fall, in dem ein Kandidat über FiveTeams eingestellt wird, die Kosten an FiveTeams zu zahlen sind.

5.8
Wenn der Kandidat und der Kunde (im Provisionsmodell) einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, jedoch innerhalb von drei (3) oder sechs (6) Monaten nach dem Einstellungsdatum des Kandidaten nicht mehr vertraglich aneinander gebunden sind, unabhängig davon, ob es sich um die Beendigung einer Probezeit handelte oder nicht, muss das Unternehmen FiveTeams umgehend darüber informieren.
Der Kunde hat in diesem Fall die Möglichkeit auf einen Nachlass auf die zukünftige Einstellung eines weiteren Kandidaten. Diese ist 12 Monate ab dem letzten Tag, an dem der ausgeschiedene Kandidat gearbeitet hat, gültig. Die Höhe des Nachlass, entspricht bei drei (3) Monaten 100% und bei sechs (6) Monaten 50% der Summe der für die Einstellung des ausgeschiedenen Kandidaten gezahlten Kosten. Wenn innerhalb dieser 12 Monate keine Einstellung erfolgt, geht der Nachlass verloren und führt unter keinen Umständen zu einer Rückerstattung an den Kunden.


§ 6 Gewährleistung, Mängel

6.1
Der Anbieter gewährleistet eine den üblichen technischen Standards entsprechende Umsetzung der vom Kunden in Auftrag gegebenen, von dem Kunden zu erbringenden und im Internet zu veröffentlichenden Dienstleistungen.

6.2
Mängelansprüche bestehen weder bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit noch bei nur unerheblicher Beeinträchtigung von der Brauchbarkeit. Mängel sind unverzüglich durch den Kunden schriftlich anzuzeigen und zu rügen, spätestens 48 Stunden nach Einstellung der Leistungselemente ins Internet. Der Anbieter leistet Mängelhaftung zunächst durch Nacherfüllung im Sinne von Längerschaltung. Erst wenn diese fehlschlägt, kann der Kunde Minderung verlangen oder ein Rücktrittsrecht geltend machen. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen des Anbieters innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung weiter auf der Lieferung besteht und / oder welche der ihm zustehenden Ansprüche und Rechte er geltend macht.


§ 7 Haftung

7.1
Der Anbieter haftet auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder seine Abwesenheit zugesichert hat sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen haftet der Anbieter bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

7.2
Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Anbieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

7.3
Werden gegen Kunden von Dritten Ansprüche ("Schutzrechtsanspruch") wegen der Verletzung von Patenten, Urheberrechten, Marken, geschäftlichen Bezeichnungen oder Geschäftsgeheimnissen durch eine Leistung des Anbieters ("Schutzrechtsverletzung") erhoben, stellt der Anbieter den Kunden von allen Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten) und Forderungen frei, die ihm durch rechtskräftige Urteile zuständiger Gerichte oder von dem Anbieter geschlossene schriftliche Vergleiche entstehen, vorausgesetzt, dass (i) die Ursache für die Schutzrechtsverletzung nicht vom Kunden gesetzt wurde, beispielsweise im Fall der Veröffentlichung Unzulässiger Inhalte nach Ziff. 7.6, (ii) der Kunde den Anbieter schriftlich innerhalb von höchstens zwanzig (20) Arbeitstagen nach erstmaliger Anspruchstellung unterrichtet, (iii) der Anbieter die alleinige Kontrolle über die Verteidigung gegen den Schutzrechtsanspruch behält und (ivii) der Kunde angemessene Unterstützung und alle Informationen zur Verfügung stellt, damit der Anbieter Verpflichtungen hiernach wahrnehmen kann. Vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Maßnahmen oder Erklärungen, denen der Anbieter nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat und nicht, soweit der Kunde Verletzungshandlungen fortsetzt, nachdem ihm Änderungen mitgeteilt wurden, die eine Verletzung verhindert hätten. Wird eine Schutzrechtsverletzung durch ein zuständiges Gericht festgestellt oder von dem Anbieter für möglich gehalten, kann der Anbieter nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder (i) die Leistungen so ersetzen oder ändern, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr vorliegt, oder (ii) dem Kunden ein Nutzungsrecht an dem Schutzrecht verschaffen oder (iii) wenn Maßnahmen nach (i) oder (ii) nicht möglich oder nicht zumutbar sind, diesen Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen.


§ 8 Geheimhaltung

8.1
Der Anbieter verpflichtet sich, alle als "vertraulich" gekennzeichneten Informationen, die der Anbieter von dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages erhält, geheim zu halten. Diese Pflicht wird von dem Anbieter auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit erfüllt.

8.2
Mit Annahme des Angebots wird gleichzeitig die beidseitige Beachtung sämtlicher anwendbarer Datenschutzgesetze vereinbart.

8.3
Der Kunde wird hiermit gem. Datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass der Anbieter seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet.

8.4
Dem Kunden obliegt es, bei der Benutzung von IDs, Kennwörtern, Benutzernamen oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit den Services zur Verfügung gestellt werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Der Kunde darf die Zugriffsdaten (Benutzernamen und Passwörter) nicht an Dritte weitergeben.


§ 9 Schlussbestimmungen

9.1
Für den Vertrag und seine Auslegung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann iSd. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Berlin für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen kann der Anbieter oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.

9.2
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.